Erwägungsgrund 4 32014D0221
Der Vertrag von Marrakesch enthält eine Reihe internationaler Regeln, die sicherstellen, dass für das Urheberrecht auf nationaler Ebene Einschränkungen oder Ausnahmen zugunsten von blinden, sehbehinderten oder anderweitig lesebehinderten Personen bestehen und dass Kopien veröffentlichter Werke in einem zugänglichen Format, die aufgrund der Einschränkungen oder Ausnahmen in Bezug auf das Urheberrecht angefertigt wurden, grenzüberschreitend ausgetauscht werden können.