Beschluss 2014/23/GASP des Rates vom 20. Januar 2014 zur Aufhebung des Beschlusses 2013/350/GASP zur Änderung und Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Nahost-Friedensprozess
Der Beschluss 2013/350/GASP sollte daher mit Wirkung ab dem 1. Januar 2014 aufgehoben werden —
Erwägungsgrund 4 32014D0023
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