Beschluss Atalanta/2/2014 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 29. April 2014 über die Annahme des Beitrags eines Drittstaats zur Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) und zur Änderung des Beschlusses Atalanta/3/2009 (2014/244/GASP)
Gemäß Artikel 5 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokolls Nr. 22 über die Position Dänemarks beteiligt sich Dänemark nicht an der Ausarbeitung und Durchführung von Beschlüssen und Maßnahmen der Europäischen Union, die verteidigungspolitische Bezüge haben —
Erwägungsgrund 4 32014D0244
Erwägungsgrund 4 32014D0244Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen