Erwägungsgrund 2 32014D0278
Einige Bestimmungen des Abkommens betreffen die Rückübernahme und fallen daher in den Anwendungsbereich von Titel V des dritten Teils des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Ein separater Beschluss über diese in Artikel 33 Absatz 2 des Abkommens enthaltenen Bestimmungen wird parallel zum vorliegenden Beschluss erlassen.