Erwägungsgrund 5 32014D0283
Die Union und ihre Mitgliedstaaten sollten bestrebt sein, ihre entsprechenden Ratifizikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunden des Nagoya-Protokolls soweit wie möglich gleichzeitig zu hinterlegen.
Die Union und ihre Mitgliedstaaten sollten bestrebt sein, ihre entsprechenden Ratifizikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunden des Nagoya-Protokolls soweit wie möglich gleichzeitig zu hinterlegen.