Art. 3 32014D0790BESCHLUSS DES RATES vom 10. November 2014 über den im Namen der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss, der mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit eingesetzt wurde, zur Änderung des Anhangs II des Abkommens über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zu vertretenden Standpunkt (2014/790/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32014D0293BESCHLUSS 2014/293/GASP DES RATES vom 15. April 2014 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft an der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32014D0394BESCHLUSS DES RATES vom 23. Juni 2014 über den im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkt in dem mit dem Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Zentralamerika andererseits eingesetzten Assoziationsrat hinsichtlich der Annahme der Geschäftsordnung des Assoziationsrates und des Assoziationsausschusses, der Geschäftsordnung gemäß Titel X über Streitbeilegung sowie des Verhaltenskodex für Panelmitglieder und Vermittler, der Liste der Panelmitglieder und der Liste der Sachverständigen im Bereich Handel und nachhaltige Entwicklung (2014/394/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32014D0300BESCHLUSS DES RATES vom 15. Juli 2013 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Demokratischen Sozialistischen Republik Sri Lanka über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (2014/300/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32014D0301BESCHLUSS DES RATES vom 19. Mai 2014 über den Abschluss der Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen zur Festlegung der Modalitäten seiner Beteiligung am Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (2014/301/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32014D0789BESCHLUSS DES RATES vom 10. November 2014 über den Abschluss, im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, des Zusatzprotokolls zum Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits anlässlich des Beitritts Kroatiens zur Europäischen Union (2014/789/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.