Beschluss des Rates vom 17. Februar 2014 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation über Drogenausgangsstoffe im Namen der Europäischen Union (2014/318/EU)
Das Abkommen sollte im Namen der Europäischen Union genehmigt werden —
Erwägungsgrund 4 32014D0318
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