Erwägungsgrund 3 32019D0031
Der Beschluss, ein zweistufiges System für die Überschussverzinsung einzuführen, soll die bankbasierte Transmission der Geldpolitik unterstützen und zugleich sicherstellen, dass die negativen Zinssätze auch weiterhin einen positiven Beitrag zum akkommodierenden geldpolitischen Kurs leisten und zur anhaltenden nachhaltigen Annäherung an das Inflationsziel der Europäischen Zentralbank (EZB) beitragen. Das zweistufige System stellt damit sicher, dass die Kosten der negativen Zinsen für die Institute die reibungslose, vornehmlich bankbasierte Transmission der Geldpolitik innerhalb des Euro-Währungsgebiets nicht beeinträchtigen —