Erwägungsgrund 2 32014D0323
Diese Maßnahmen wurden durch den Beschluss 2011/324/EU des Rates geändert und bis zum 6. Dezember 2011 verlängert, durch den Beschluss 2011/808/EU des Rates geändert und bis zum 5. Dezember 2012 verlängert. Am 3. Dezember 2012 wurden diese Maßnahmen durch den Beschluss 2012/749/EU des Rates verlängert, bis der Rat auf der Grundlage eines Vorschlags der Kommission festgestellt hat, dass in Madagaskar glaubwürdige Wahlen stattgefunden haben und die verfassungsmäßige Ordnung dort wiederhergestellt ist.