Erwägungsgrund 4 32014D0323
Die im Anhang des Beschlusses 2011/808/EU genannten Bedingungen, einschließlich der Abhaltung glaubhafter Präsidentschafts- und Parlamentswahlen, der Verkündung der offiziellen Ergebnisse und der Einsetzung der neu gewählten Institutionen, mit denen die Rückkehr Madagaskars zur verfassungsmäßigen Ordnung bestätigt wird, sind erfüllt. Der Beschluss 2010/371/EU sollte daher aufgehoben werden —