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Der Europäische Rat hat am 11. Juli 2012 den Beschluss 2012/419/EU zur Änderung des Status von Mayotte gegenüber der Europäischen Union mit Wirkung vom 1. Januar 2014angenommen. Seit diesem Tag hat Mayotte nicht länger den Status eines überseeischen Landes oder Gebiets und wurde ein Gebiet in äußerster Randlage im Sinne des Artikels 349 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).
Durch den Beschluss 2012/419/EU des Europäischen Rates hat der Europäische Rat den Status von Mayotte gegenüber der Union mit Wirkung vom 1. Januar 2014…
Durch den Beschluss 2012/419/EU des Europäischen Rates hat der Europäische Rat den Status von Mayotte gegenüber der Union mit Wirkung vom 1. Januar 2014…
Durch den Beschluss 2012/419/EU des Europäischen Rates hat der Europäische Rat bestimmt, dass Mayotte ab dem 1. Januar 2014 den Status eines Gebiets in…
Ab dem 1. Januar 2014 ist Mayotte nicht mehr überseeisches Land und Hoheitsgebiet, für das die Bestimmungen des Vierten Teils des Vertrags über die Arbeitsweise…
In Übereinstimmung mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 7. und 8. Februar 2013 und unter Berücksichtigung der speziellen Ziele des AEUV im…
Die Französische Republik (im Folgenden „Frankreich“) hat mit Schreiben ihres Präsidenten vom 26. Oktober 2011 den Europäischen Rat ersucht, einen solchen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.