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1. Das Eurosystem führt acht GLRGs innerhalb eines auf der EZB-Website veröffentlichten Zeitrahmens durch. 2. Sämtliche ausstehenden GLRGs werden an einem festgelegten Tag fällig, der auf der EZB-Website veröffentlicht wird. 3. GLRGs sind: 4. Die Standardbedingungen, unter denen die NZBen bereit sind, Kreditgeschäfte abzuschließen, gelten für GLRGs, sofern in diesem Beschluss nicht anderes bestimmt ist. Diese Bedingungen umfassen die Verfahren zur Durchführung von Offenmarktgeschäften, die Voraussetzungen zur Bestimmung der Zulassung von Geschäftspartnern und der Notenbankfähigkeit von Sicherheiten für die Kreditgeschäfte des Eurosystems und die Sanktionen im Fall der Nichteinhaltung der Verpflichtungen der Geschäftspartner, die jeweils in den für Refinanzierungsgeschäfte geltenden allgemeinen und zeitlich befristeten Rechtsrahmen festgelegt sind und in den vertraglichen und/oder regulatorischen nationalen Rahmen der NZBen umgesetzt sind. 5. Bei Abweichungen des vorliegenden Beschlusses von der Leitlinie EZB/2011/14 sowie von sonstigen Rechtsakten der EZB, in denen der für längerfristige Refinanzierungsgeschäfte anwendbare Rechtsrahmen festgelegt ist, und/oder von etwaigen nationalen Maßnahmen zur Umsetzung dieses Rechtsrahmens auf nationaler Ebene, ist der vorliegende Beschluss maßgeblich.
liquiditätszuführende befristete Transaktionen,
die dezentral von den NZBen,
in Form von Standardtendern und
in Form von Mengentendern durchgeführt werden.
GLRG II sind: a) liquiditätszuführende befristete Transaktionen, b) die dezentral von den NZBen c) in Form von Standardtendern und d) in Form von Mengentendern…
Der Beschluss EZB/2014/34 sieht vor, eine Reihe gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte (GLRGs) über einen Zeitraum von zwei Jahren von 2014 bis 2016…
Im Rahmen der Erfüllung seines Auftrags zur Gewährleistung von Preisstabilität und der Maßnahmen zur Verbesserung des Funktionierens des geldpolitischen…
Entgegennahme und Weiterleitung von Aufträgen im Zusammenhang mit einem oder mehreren Finanzinstrumenten,
Übernahme der Emission von Finanzinstrumenten und/oder Platzierung von Finanzinstrumenten mit fester Übernahmeverpflichtung;
Der Regelungsinhalt der Beschlüsse EZB/2013/22 und EZB/2013/36 sollte in die Leitlinie EZB/2013/4 , d. h. in den Hauptrechtsakt über zeitlich befristete…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.