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Im Rahmen der Erfüllung seines Auftrags zur Gewährleistung von Preisstabilität hat der EZB-Rat am 5. Juni 2014 die Einführung von Maßnahmen zur Verbesserung des Funktionierens des geldpolitischen Transmissionsmechanismus durch Unterstützung der Kreditvergabe an die Realwirtschaft beschlossen. Eine bestimmte Maßnahme, die vom EZB-Rat im Zusammenhang mit diesem Ziel angekündigt wurde, war die Entscheidung, eine Reihe gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte (GLRGs) über einen Zeitraum von zwei Jahren durchzuführen. Mit der Durchführung der GLRGs bezweckt der EZB-Rat die Förderung der Kreditvergabe der Banken an den nichtfinanziellen privaten Sektor, d. h. an private Haushalte und nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften, in Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist. Die Vergabe von Wohnungsbaukrediten an private Haushalte soll von dieser Maßnahme nicht erfasst sein. Wohnungsbaukredite an private Haushalte sind daher von der anrechenbaren Kreditvergabe an den nichtfinanziellen privaten Sektor im Rahmen dieser Maßnahme ausgenommen.
Im Rahmen der Erfüllung seines Auftrags zur Gewährleistung von Preisstabilität hat der EZB-Rat am 10. März 2016 die Einführung einer neuen Reihe von vier…
Im Rahmen der Erfüllung seines Auftrags zur Gewährleistung von Preisstabilität und der Maßnahmen zur Verbesserung des Funktionierens des geldpolitischen…
Zur Verstärkung des akkommodierenden geldpolitischen Kurses der EZB und zur Verbesserung der Transmission der Geldpolitik, indem weitere Anreize für die…
Am 28. April 2016 hat der EZB-Rat im Rahmen der Erfüllung seines Auftrags zur Gewährleistung von Preisstabilität und zur weiteren Lockerung der…
Der Beschluss EZB/2014/34 sieht vor, eine Reihe gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte (GLRGs) über einen Zeitraum von zwei Jahren von 2014 bis 2016…
Zur Förderung der Wirksamkeit der gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte (GLRGs) hat der EZB-Rat am 22. Januar 2015 beschlossen, den auf den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.