Erwägungsgrund 3 32014D0349
Am 6. Juni 2012 hat der Rat den Beschluss 2012/291/GASP erlassen, durch den die Gemeinsame Aktion 2008/124/GASP geändert und die Laufzeit von EULEX KOSOVO um zwei Jahre bis zum 14. Juni 2014 verlängert wurde.
Am 6. Juni 2012 hat der Rat den Beschluss 2012/291/GASP erlassen, durch den die Gemeinsame Aktion 2008/124/GASP geändert und die Laufzeit von EULEX KOSOVO um zwei Jahre bis zum 14. Juni 2014 verlängert wurde.