Erwägungsgrund 5 32014D0349
Am 27. Mai 2013 hat der Rat den Beschluss 2013/241/GASP erlassen, mit dem die Gemeinsame Aktion 2008/124/GASP geändert wurde, um einen neuen als finanziellen Bezugsrahmen dienenden Betrag festzulegen, der den Zeitraum vom 15. Juni 2013 bis zum 14. Juni 2014 abdeckt. Die Gemeinsame Aktion 2008/124/GASP sollte dahin gehend geändert werden, dass ein neuer als finanzieller Bezugsrahmen dienender Betrag für den Zeitraum vom 15. Juni 2014 bis zum 14. Oktober 2014 festgelegt wird.