Erwägungsgrund 1 32014D0369
Am 5. Oktober 2006 hat der Rat durch Erlass der Verordnung (EG) Nr. 1563/2006 den Abschluss des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Union der Komoren (im Folgenden „partnerschaftliches Fischereiabkommen“) genehmigt.