Erwägungsgrund 5 32014D0369
Mit dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen wurde ein Gemischter Ausschuss eingerichtet, der damit beauftragt ist, die Durchführung des Abkommens zu überwachen. Darüber hinaus kann der Gemischte Ausschuss gemäß dem Protokoll gewisse Änderungen des Protokolls genehmigen. Um die Genehmigung dieser Änderungen zu erleichtern, ist es angemessen, die Kommission zu ermächtigen, die Änderungen vorbehaltlich spezifischer Bedingungen in einem vereinfachten Verfahren zu genehmigen.