Beschluss des Rates vom 13. Mai 2014 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Protokolls zwischen der Europäischen Union und der Union der Komoren zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen den beiden Vertragsparteien (2014/369/EU)
Die Europäische Union hat mit der Union der Komoren ein neues Protokoll zum partnerschaftlichen Fischereiabkommen ausgehandelt, mit dem den Schiffen der Europäischen Union Fangmöglichkeiten in den komorischen Gewässern eingeräumt werden.
Erwägungsgrund 2 32014D0369
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