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Die Kommission sollte die im Hinblick auf die Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 für Griechenland erforderlichen Übergangsmaßnahmen annehmen.
gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1451/2007 der Kommission bewertet wurden, für die betreffende Produktart aber noch nicht genehmigt sind, oder
Die Kommission soll die im Hinblick auf die Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 für Litauen erforderlichen Übergangsmaßnahmen annehmen.
Im Einklang mit diesem Beschluss findet die Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 auf Griechenland Anwendung.
Die Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 sollte in Griechenland am Tag nach der Veröffentlichung dieses Beschlusses im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten…
Die Verordnung (EU) Nr. 748/2012 der Kommission sollte daher entsprechend geändert werden.
Die Verordnung (EU) Nr. 1284/2009 sollte entsprechend geändert werden —
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.