Erwägungsgrund 3 32014D0039
Am 21. November 2012 erließ die Kommission den Beschluss 2012/714/EU zur Bestätigung der Teilnahme Litauens an der Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts.