Gesetze
Gesetz wird geladen …
Dieser Beschluss des Assoziationsrates betrifft auch zusätzliche geografische Angaben aus Zentralamerika, die in der dem Abkommen beigefügten gemeinsamen Erklärung („Bezeichnungen, deren Eintragung als geografische Angabe in einer Republik der zentralamerikanischen Vertragspartei beantragt wurde“) aufgeführt sind, sofern diese in der Ursprungsvertragspartei erfolgreich als geografische Angaben eingetragen und anschließend von der zuständigen Behörde in der Union erfolgreich geprüft wurden.
Geografische Angaben der Europäischen Union bzw. Zentralamerikas, die in Anhang XVII des Abkommens oder in der Gemeinsamen Erklärung „Bezeichnungen, deren…
Der Standpunkt, der von der Union in dem mit Artikel 4 des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten…
Gemäß Artikel 245 Absatz 2 des Abkommens fasst der Assoziationsrat auf seiner ersten Tagung einen Beschluss, mit dem alle Bezeichnungen aus Anhang XVII („Liste…
Der Standpunkt, der von der Union im Assoziationsrat in Bezug auf die in Anhang XVIII des Abkommens aufzunehmenden geografischen Angaben zu vertreten ist,…
Für die Zwecke des Artikels 247 des Abkommens werden Änderungen am Abkommen, die Gegenstand von Beschlüssen des Assoziationsrates auf Vorschlag des…
Für die Zwecke des Artikels 306 des Abkommens werden Änderungen des Abkommens aufgrund von Beschlüssen des Unterausschusses für geografische Angaben von der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.