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Die Kommission kann vorbehaltlich der Bereitstellung von Mitteln aus dem einschlägigen mehrjährigen Finanzrahmen den ernannten Städten einen mit einem Geldbetrag dotierten Preis zu Ehren von Melina Mercouri (im Folgenden „Preis“) verleihen. Die rechtlichen und finanziellen Aspekte dieser Auszeichnung werden in den betreffenden EU-Programmen zur Kulturförderung geregelt.
Das Preisgeld wird bis Ende März des Veranstaltungsjahres ausgezahlt, sofern die betreffende ernannte Stadt ihre im Bewerbungsstadium eingegangenen Verpflichtungen einhält, den Kriterien entspricht und den Empfehlungen in den Auswahl- und Monitoringberichten Rechnung trägt. Die Verpflichtungen aus dem Bewerbungsstadium gelten dann als von der ernannten Stadt eingehalten, wenn Programm und Strategie zwischen Bewerbungsstadium und Veranstaltungsjahr nicht wesentlich abgeändert wurden, insbesondere unter folgenden Bedingungen:
Das Budget wurde auf einem Niveau gehalten, das ein hochwertiges Kulturprogramm in Einklang mit der Bewerbung und den Kriterien ermöglicht;
die Unabhängigkeit des künstlerischen Teams wurde auf angemessene Weise gewahrt;
die europäische Dimension ist in der endgültigen Fassung des Kulturprogramms stark genug ausgeprägt;
die ernannte Stadt hebt in ihrer Marketing- und Kommunikationsstrategie und ihrem gesamten Veröffentlichungsmaterial die Tatsache, dass die Aktion auf die Union zurückgeht, deutlich hervor;
es liegen Pläne für Monitoring und Bewertung der Ausstrahlungswirkung der Veranstaltung auf die ernannte Stadt vor.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.