Erwägungsgrund 15 32014D0445
Es sollte dafür gesorgt werden, dass die auf nationaler Ebene vorhandenen Fachkenntnisse weiterhin genutzt werden, indem den Mitgliedstaaten die Möglichkeit gegeben wird, maximal zwei Experten für eine mit den Verfahrens für die Auswahl und das Monitoring betraute Jury zu benennen.