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Die Teilnahme von Städten aus Kandidatenländern hat gezeigt, dass diese durch die Betonung der Gemeinsamkeiten der Kulturen Europas näher an die Europäische Union herangeführt werden können. Daher sollten Kandidatenländer und potenzielle Kandidatenländer auch nach 2019 wieder die Möglichkeit haben, an der durch diesen Beschluss eingerichteten Aktion teilzunehmen.
Angesichts der Erweiterung von 2004 ist es wichtig, dass die neuen Mitgliedstaaten in naher Zukunft ebenfalls die Möglichkeit haben sollten, im Rahmen der…
Die Vorbereitungsphase zwischen der Ernennung einer Stadt zur „Kulturhauptstadt Europas“ und der Ausrichtung des Kulturhauptstadtjahres entscheidet über den…
Die Aktion „Kulturhauptstadt Europas“ war auch mit großen Herausforderungen verbunden. Die Veranstaltung eines ganzjährigen Kulturprogramms ist eine…
Mit dem Beschluss Nr. 1419/1999/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 über die Einrichtung einer Gemeinschaftsaktion zur Förderung der…
Um eine Gleichbehandlung mit den Städten der Mitgliedstaaten zu gewährleisten, sollten Städte in Kandidatenländern und in potenziellen Kandidatenländern im von…
Die Auswertung der Initiative „Kulturhauptstädte Europas“ wie auch die öffentliche Konsultation zur Zukunft dieser Aktion über 2019 hinaus haben ergeben, dass…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.