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Um eine Gleichbehandlung mit den Städten der Mitgliedstaaten zu gewährleisten, sollten Städte in Kandidatenländern und in potenziellen Kandidatenländern im von diesem Beschluss abgedeckten Zeitraum, nämlich von 2020 bis 2033, nur einmalig an einem Wettbewerb um den Titel teilnehmen dürfen. Ebenfalls aus Gründen der Gleichbehandlung mit den Mitgliedstaaten sollte jedes Kandidatenland bzw. jedes potenzielle Kandidatenland die Veranstaltung in diesem Zeitraum nur einmal ausrichten dürfen.
Städte in EFTA-/EWR-Staaten, Kandidatenländern und potenziellen Kandidatenländern, die zum Zeitpunkt der in Artikel 10 Absatz 2 genannten Veröffentlichung der…
Spätestens fünf Jahre vor dem Veranstaltungsjahr beruft jeder betreffende Mitgliedstaat die Jury zu einer Vorauswahlbesprechung mit den Bewerberstädten ein.…
Die Teilnahme von Städten aus Kandidatenländern hat gezeigt, dass diese durch die Betonung der Gemeinsamkeiten der Kulturen Europas näher an die Europäische…
Hierzu veröffentlicht der betreffende Mitgliedstaat mindestens sechs Jahre vor dem Veranstaltungsjahr eine Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen.…
Jeder Bewerbung muss ein Kulturprogramm mit einer starken europäischen Dimension zugrunde liegen. Das Kulturprogramm muss das Veranstaltungsjahr abdecken und…
Jeder betroffene Mitgliedstaat ernennt anhand der Empfehlungen des Auswahlberichts der Jury eine Stadt, die den Titel trägt, und setzt das Europäische…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.