Gesetze
Gesetz wird geladen …
Da die Ziele dieses Beschlusses, nämlich Wahrung und Förderung der Vielfalt der Kulturen in Europa, Hervorhebung ihrer Gemeinsamkeiten und Förderung des Beitrags der Kultur zur langfristigen Entwicklung der Städte, von den Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden können, sondern vielmehr wegen der Notwendigkeit gemeinsamer, klarer und transparenter Kriterien und Verfahren für Auswahl und Monitoring der „Kulturhauptstädte Europas“ sowie wegen der Notwendigkeit einer verstärkten Koordination zwischen den Mitgliedstaaten aufgrund der Größenordnung und der erwarteten Wirkung dieser Aktionen auf Unionsebene besser zu verwirklichen sind, kann die Union im Einklang mit dem in Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union verankerten Subsidiaritätsprinzip tätig werden. Entsprechend dem in demselben Artikel genannten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geht dieser Beschluss nicht über das zur Verwirklichung dieser Ziele erforderliche Maß hinaus —
Da die Ziele dieses Beschlusses, nämlich die gemeinsame Nutzung und Aufwertung des Kulturerbes Europas zu fördern, das Bewusstsein für die gemeinsame Geschichte…
Da die Ziele dieses Beschlusses aufgrund der Notwendigkeit multilateraler Partnerschaften, eines transnationalen Informationsaustausches und unionsweiter…
Da das Ziel dieser Richtlinie, nämlich die Ermöglichung der Rückgabe von als „nationales Kulturgut“ eingestuften oder definierten Kulturgütern, die unrechtmäßig…
Da die Ziele dieser Richtlinie, nämlich eine verbesserte Kontrolle der Tätigkeiten von Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung durch deren…
Da die Ziele der beabsichtigten Maßnahmen, nämlich die Erleichterung des Zugangs zu digitalen Inhalten sowie ihrer Nutzung und Verwertung in Europa, aufgrund…
Da das Ziel dieser Richtlinie, nämlich die Relevanz, Konsistenz und Vergleichbarkeit der von bestimmten großen Unternehmen und Gruppen in der gesamten Union…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.