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Der Beschluss Nr. 1622/2006/EG sollte aufgehoben werden. Seine Bestimmungen sollten jedoch weiterhin in Bezug auf die Städte gelten, die für den Zeitraum bis 2019 bereits ernannt wurden oder derzeit ernannt werden.
Der Beschluss Nr. 1622/2006/EG wird aufgehoben. Er gilt jedoch weiterhin für die „Kulturhauptstädte Europas“, die für den Zeitraum von 2013 bis 2019 ernannt…
Allerdings ist es im Hinblick auf die bevorstehende Überprüfung der Richtlinie 2004/22/EG angemessen, den Zeitpunkt der Aufhebung für sieben der Richtlinien…
Die Entscheidung 98/256/EG sollte daher aufgehoben werden und die in der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 festgelegten Bestimmungen sollten umfassend gelten.
Der Beschluss Nr. 1419/1999/EG sollte daher entsprechend geändert werden —
Der Beschluss 2006/145/EG sollte aufgehoben werden —
Aus diesem Grund sollte der Beschluss (EU) 2015/1352 aufgehoben und durch den vorliegenden Beschluss ersetzt werden —
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.