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Die Kommission setzt diesen Beschluss auf Unionsebene um, insbesondere durch die Annahme der notwendigen Finanzierungsbeschlüsse im Einklang mit den Verordnungen zur Einrichtung der Instrumente für die Finanzierung des auswärtigen Handelns, die für die betroffenen Maßnahmen relevant sind, nämlich das Instrument für die Entwicklungszusammenarbeit, das durch die Verordnung (EU) Nr. 235/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtete Finanzierungsinstrument für weltweite Demokratie und Menschenrechte , das Europäische Nachbarschaftsinstrument, das durch die Verordnung (EU) Nr. 230/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtete Instrument, das zu Stabilität und Frieden beiträgt , das durch die Verordnung (EU) Nr. 231/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtete Instrument für Heranführungshilfe (IPA II) , und das durch die Verordnung (EU) Nr. 234/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtete Partnerschaftsinstrument für die Zusammenarbeit mit Drittstaaten (im Folgenden „Instrumente für die Finanzierung des außenpolitischen Handelns“).
Die Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) arbeiten eng mit dem Europäischen Parlament, dem Rat und den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, dem Ausschuss der Regionen sowie den Einrichtungen und Verbänden zusammen, die im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit auf Unionsebene tätig sind.
Die Kommission beruft Sitzungen der nationalen Koordinatoren ein; diese Sitzungen dienen der Koordination der Durchführung des Europäischen Jahres und dem Informationsaustausch über die Durchführung auf der Ebene der Union und auf nationaler Ebene. Die Kommission kann Vertreter der Zivilgesellschaft und der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie Mitglieder des Europäischen Parlaments als Beobachter zu diesen Sitzungen einladen.
Zu ihrer Unterstützung bei der Durchführung des Europäischen Jahres auf Unionsebene beruft die Kommission Sitzungen mit allen einschlägigen Interessenträgern ein, die im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit der Union tätig sind. Die nationalen Koordinatoren werden zu diesen Sitzungen eingeladen.
Die Kommission veranlasst, dass das Europäische Jahr im Rahmen der Kommunikationstätigkeiten ihrer Vertretungen in den Mitgliedstaaten und der EU-Delegationen in den Partnerländern als Priorität behandelt wird. Im Hinblick auf ihre Beteiligung an Maßnahmen, die sich auf das Europäische Jahr beziehen, werden die Entwicklungspartner in Drittstaaten über die EU-Delegationen unterstützt, gleichgültig, ob diese Maßnahmen in der Union oder in Drittstaaten ausgeführt werden, während die ÜLG über geeignete institutionelle Kanäle unterstützt werden.
Der EAD und die EU-Delegationen veranlassen, dass das Europäische Jahr integraler Bestandteil ihrer laufenden Informations- und Kommunikationstätigkeiten wird.
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