Erwägungsgrund 5 32017D0864
Das Kulturerbe ist unter kulturellen, ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten für die europäische Gesellschaft von großem Wert. Daher ist seine nachhaltige Pflege von strategischer Bedeutung im 21. Jahrhundert, wie in den Schlussfolgerungen des Rates vom 21. Mai 2014 betont wird. Der Beitrag des Kulturerbes im Hinblick auf die Wertschöpfung, auf Qualifikationen und Arbeitsplätze sowie auf die Lebensqualität wird unterschätzt.