Erwägungsgrund 6 32017D0864
Das Kulturerbe bildet einen zentralen Bestandteil der europäischen Kulturagenda und trägt zu ihren Zielen — der Förderung der kulturellen Vielfalt und des interkulturellen Dialogs, der Förderung der Kultur als Katalysator für Kreativität und der Förderung der Kultur als wesentlicher Bestandteil der internationalen Beziehungen der Union — bei. Es wird außerdem im aktuellen Arbeitsplan für Kultur, der am 25. November 2014 vom Rat und den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten angenommen wurde, als eine der vier Prioritäten aufgeführt, die für die europäische Zusammenarbeit im Bereich Kultur im Zeitraum 2015-2018 vorgesehen sind.