Art. 4 32014D0481
Jede Organisation, welche die Anforderungen des Artikels 232 Absatz 1 des Abkommens erfüllt, kann als Beobachter an den Sitzungen des Ausschusses teilnehmen.
Jede Organisation, welche die Anforderungen des Artikels 232 Absatz 1 des Abkommens erfüllt, kann als Beobachter an den Sitzungen des Ausschusses teilnehmen.