Beschluss des Rates vom 16. Juni 2014 über die Zustimmung zum Abschluss des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits durch die Europäische Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft (2014/495/Euratom)
Die Kommission hat dem Rat am 10. März 2014 vorgeschlagen, dass das Abkommen im Namen der Union unterzeichnet und gemäß Artikel 431 des Abkommens vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt teilweise vorläufig angewandt werden sollte.
Erwägungsgrund 3 32014D0495
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