Erwägungsgrund 4 32014D0495
Das Abkommen umfasst auch Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Europäischen Atomgemeinschaft fallen, nämlich diejenigen, die in Artikel 298 Buchstabe k des Abkommens aufgeführt sind.
Das Abkommen umfasst auch Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Europäischen Atomgemeinschaft fallen, nämlich diejenigen, die in Artikel 298 Buchstabe k des Abkommens aufgeführt sind.