Erwägungsgrund 7 32014D0495
Nach Artikel 102 des Euratom-Vertrags kann das Abkommen erst für die Europäische Atomgemeinschaft in Kraft treten, wenn die Mitgliedstaaten der Kommission mitgeteilt haben, dass es nach den Vorschriften ihrer jeweiligen innerstaatlichen Rechtsordnung anwendbar geworden ist.