Beschluss des Rates vom 23. Juni 2014 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits hinsichtlich der Titel III (mit Ausnahme der Bestimmungen über die Behandlung von Drittstaatsangehörigen, die als Arbeitnehmer im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei legal beschäftigt sind) und der Titel IV, V, VI und VII des Abkommens sowie der diesbezüglichen Anhänge und Protokolle (2014/668/EU)
Im Anschluss an die Unterzeichnung der Präambel, des Artikels 1 sowie der Titel I, II und VII auf der außerordentlichen Gipfeltagung zwischen der Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits vom 21. März 2014 in Brüssel sollten die verbleibenden Teile des Abkommens unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 9 32014D0668
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