Erwägungsgrund 3 32014D0493BESCHLUSS DES RATES vom 16. Juni 2014 über die Zustimmung zum Abschluss des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits durch die Europäische Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft (2014/493/Euratom)
Die Kommission hat dem Rat am 10. März 2014 vorgeschlagen, dass das Abkommen im Namen der Union unterzeichnet und gemäß Artikel 464 des Abkommens vorbehaltlich…
Erwägungsgrund 3 32014D0495BESCHLUSS DES RATES vom 16. Juni 2014 über die Zustimmung zum Abschluss des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits durch die Europäische Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft (2014/495/Euratom)
Die Kommission hat dem Rat am 10. März 2014 vorgeschlagen, dass das Abkommen im Namen der Union unterzeichnet und gemäß Artikel 431 des Abkommens vorbehaltlich…
Erwägungsgrund 3 32014D0295BESCHLUSS DES RATES vom 17. März 2014 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits im Namen der Europäischen Union hinsichtlich der Präambel, Artikel 1 und der Titel I, II und VII des Abkommens (2014/295/EU)
Das Abkommen sollte im Namen der Union unterzeichnet und die diesem Beschluss beigefügte Schlussakte sollte genehmigt werden. Das Abkommen sollte gemäß Artikel…
Erwägungsgrund 3 32014D0668Das Abkommen sollte im Namen der Union unterzeichnet und die diesem Beschluss beigefügte Schlussakte sollte genehmigt werden. Das Abkommen sollte teilweise…
Erwägungsgrund 3 32014D0492BESCHLUSS DES RATES vom 16. Juni 2014 über die Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits im Namen der Europäischen Union und über die vorläufige Anwendung dieses Abkommens (2014/492/EU)
Das Abkommen sollte im Namen der Union unterzeichnet und gemäß Artikel 464 des Abkommens vor dem Inkrafttreten teilweise vorläufig angewandt werden, bis die für…
Erwägungsgrund 3 32014D0300BESCHLUSS DES RATES vom 15. Juli 2013 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Demokratischen Sozialistischen Republik Sri Lanka über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (2014/300/EU)
Vorbehaltlich seines späteren Abschlusses wurde das Abkommen gemäß dem Beschluss 2013/100/EU des Rates im Namen der Union unterzeichnet.