Erwägungsgrund 3 32014D0720Die Schlussofferte Montenegros spiegelt die Aufstellung des Geltungsbereichs der Union in Anlage I des Überarbeiteten GPA wider. Sie ist deshalb…
Art. 1 32015D1522BESCHLUSS (EU) 2015/1522 DES RATES vom 14. September 2015 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Ausschuss für das öffentliche Beschaffungswesen zu vertretenden Standpunkts hinsichtlich des Beitritts der Republik Moldau zu dem Überarbeiteten Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Im Ausschuss für das öffentliche Beschaffungswesen ist im Namen der Union der Standpunkt zu vertreten, dass der Beitritt der Republik Moldau zum Überarbeiteten…
Art. 1 32023D0663BESCHLUSS (EU) 2023/663 DES RATES vom 20. März 2023 zur Festlegung des von der Europäischen Union hinsichtlich des Beitritts der Republik Nordmazedonien zum überarbeiteten Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen im WTO-Ausschuss für das öffentliche Beschaffungswesen zu vertretenden Standpunkts (Text von Bedeutung für den EWR)
Im Ausschuss für das öffentliche Beschaffungswesen der Welthandelsorganisation (WTO) ist im Namen der Union der Standpunkt zu vertreten, dass der Beitritt der…
Erwägungsgrund 1 32014D0720Am 4. November 2013 stellte Montenegro einen Antrag auf Beitritt zu dem Überarbeiteten Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (im Folgenden…
Anhang 1 32014D0720BEDINGUNGEN DER EU FÜR DEN BEITRITT MONTENEGROS ZU DEM ÜBERARBEITETEN GPA
Mit dem Beitritt Montenegros zu dem Überarbeiteten GPA erhält Abschnitt 2 Nummer 2 („Zentrale öffentliche Auftraggeber der EU-Mitgliedstaaten“) in Anhang 1 zu…