Anhang 1 32015D1522BEDINGUNGEN DER EU FÜR DEN BEITRITT DER REPUBLIK MOLDAU ZUM ÜBERARBEITETEN GPA
Mit dem Beitritt der Republik Moldau zu dem Überarbeiteten GPA erhält Abschnitt 2 Nummer 2 („Zentrale öffentliche Auftraggeber der EU-Mitgliedstaaten“) der…
Erwägungsgrund 3 32015D1522Die Schlussofferte der Republik Moldau sieht vor, dass die zentralen und subzentralen Regierungsstellen und andere in der Versorgungs-, Waren-, und…
Erwägungsgrund 2 32017D2425BESCHLUSS (EU) 2017/2425 DES RATES vom 18. Dezember 2017 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“, der durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingerichtet wurde, zu dem umfassenden Fahrplan zu vertreten ist, den die Republik Moldau zu der Umsetzung des Abkommens im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens vorgelegt hat
Nach Artikel 272 Absätze 1 und 2 des Abkommens legt die Republik Moldau dem Assoziationsausschuss in der in Artikel 438 Absatz 4 des Abkommens genannten…
Art. 1 32015D1969BESCHLUSS (EU) 2015/1969 DES RATES vom 22. Oktober 2015 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Ausschuss für das öffentliche Beschaffungswesen hinsichtlich des Beitritts der Ukraine zum Überarbeiteten Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen zu vertretenden Standpunkts
Im Namen der Europäischen Union ist im Ausschuss für das öffentliche Beschaffungswesen der Standpunkt zu vertreten, dass der Beitritt der Ukraine zum…
Erwägungsgrund 2 32017D2425BESCHLUSS (EU) 2017/2425 DES RATES vom 18. Dezember 2017 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“, der durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingerichtet wurde, zu dem umfassenden Fahrplan zu vertreten ist, den die Republik Moldau zu der Umsetzung des Abkommens im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens vorgelegt hat
Artikel 272 Absätze 1 und 2 des Abkommens sieht vor, dass die Republik Moldau dem Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ einen umfassenden…