Erwägungsgrund 1 32023D0663
Am 17. März 2017 stellte die Republik Nordmazedonien (im Folgenden „Nordmazedonien“) einen Antrag auf Beitritt zu dem überarbeiteten Übereinkommen der Welthandelsorganisation (WTO) über das öffentliche Beschaffungswesen (Revised Agreement on Government Procurement — im Folgenden „überarbeitetes GPA“), das am 6. April 2014 in Kraft getreten ist.