Art. 1 32014R0271VERORDNUNG (EU) Nr. 271/2014 DES RATES vom 17. März 2014 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 über die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen Personen, die gegen das Waffenembargo betreffend die Demokratische Republik Kongo verstoßen
Artikel 2a Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 erhält folgende Fassung: "(1) In Anhang I werden die natürlichen und juristischen Personen, Organisationen…
Art. 6 Abs. 1 32016R0044VERORDNUNG (EU) 2016/44 DES RATES vom 18. Januar 2016 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 204/2011
In Anhang II werden die vom Sicherheitsrat oder vom Sanktionsausschuss gemäß Ziffer 22 der Resolution 1970 (2011), den Ziffern 19, 22 oder 23 der Resolution…
Art. 1 Nr. 2 32022D1272BESCHLUSS (GASP) 2022/1272 DES RATES vom 21. Juli 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Die im Anhang des vorliegenden Beschlusses aufgeführten Personen und Organisationen werden in die Liste im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP aufgenommen.
Erwägungsgrund 2 32024D2075BESCHLUSS (GASP) 2024/2075 DES RATES vom 26. Juli 2024 zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Iran
Gemäß Artikel 26 Absatz 1 und Absatz 3 des Beschlusses 2010/413/GASP hat der Rat die in den Anhängen II und V des genannten Beschlusses enthaltene Liste der…
Art. 1 Nr. 3 32022D1907BESCHLUSS (GASP) 2022/1907 DES RATES vom 6. Oktober 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Die im Anhang des vorliegenden Beschlusses aufgeführten Personen und Organisationen werden in die Liste im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP aufgenommen.