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Der Beschluss 2014/145/GASP wird wie folgt geändert:
In Artikel 1 wird folgender Buchstabe angefügt: „f) natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die das Verbot der Umgehung der Bestimmungen des vorliegenden Beschlusses, der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates, der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates, der Verordnung (EU) Nr. 833/2014des Rates oder der Verordnung (EU) 2022/263 des Rates, oder des Beschlusses 2014/386/GASP des Rates, des Beschlusses 2014/512/GASP des Rates oder des Beschlusses (GASP) 2022/266 des Rates erleichtern,“
Artikel 2 wird wie folgt geändert:
Folgender Buchstabe wird an Absatz 1 angefügt: „h) natürlichen oder juristischen Personen Organisationen oder Einrichtungen, die das Verbot der Umgehung der Bestimmungen des vorliegenden Beschlusses, der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates, der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates, der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates, oder der Verordnung (EU) 2022/263 des Rates, oder des Beschlusses 2014/386/GASP des Rates, des Beschlusses 2014/512/GASP des Rates oder des Beschlusses (GASP) 2022/266 des Rates erleichtern,“
Absatz 7 erhält folgende Fassung:
folgende Absätze werden angefügt:
Die im Anhang des vorliegenden Beschlusses aufgeführten Personen und Organisationen werden in die Liste im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP aufgenommen.
Artikel 2 wird wie folgt geändert:
In Artikel 2 des Beschlusses 2014/145/GASP wird folgender Absatz angefügt:
Artikel 2 wird wie folgt geändert:
Absatz 1 wird wie folgt geändert:
Artikel 2 wird wie folgt geändert:
Artikel 2 wird wie folgt geändert:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.