Erwägungsgrund 2 32014D0727
Am 27. Juni 2014 hat der mit der Resolution 1970 (2011) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (im Folgenden „UNSCR 1970 (2011)“) eingesetzte Sanktionsausschuss für Libyen die Liste der Personen und Organisationen aktualisiert, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt werden. Die in den Anhängen I und III des Beschlusses 2011/137/GASP enthaltenen Listen sollten daher entsprechend geändert werden.