Erwägungsgrund 1 32014D0733
Die Europäische Union und die Republik Senegal haben ein partnerschaftliches Abkommen über nachhaltige Fischerei (im Folgenden „Abkommen“) sowie ein Durchführungsprotokoll zum Partnerschaftsabkommen (im Folgenden „Protokoll“) ausgehandelt, das den Schiffen der Union Fangmöglichkeiten in den Gewässern einräumt, die in Fischereifragen der Hoheit oder Gerichtsbarkeit der Republik Senegal unterliegen.