Erwägungsgrund 6 32014D0733
Damit die Fischereifahrzeuge der Union ihre Fangtätigkeiten wieder aufnehmen können, sollten das Abkommen und das dazugehörige Protokoll bis zum Abschluss der erforderlichen Verfahren vorläufig angewendet werden —
Damit die Fischereifahrzeuge der Union ihre Fangtätigkeiten wieder aufnehmen können, sollten das Abkommen und das dazugehörige Protokoll bis zum Abschluss der erforderlichen Verfahren vorläufig angewendet werden —