Beschluss des Rates vom 8. Oktober 2014 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Senegal und des dazugehörigen Durchführungsprotokolls (2014/733/EU)
Mit dem Abkommen wird das vorhergehende, am 1. Juni 1981 in Kraft getretene Abkommen zwischen der Regierung der Republik Senegal und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über die Fischerei vor der senegalesischen Küste aufgehoben.
Erwägungsgrund 3 32014D0733
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