Erwägungsgrund 1 32014D0786
Norwegen hat sich an den Aktivitäten der europäischen GNSS-Programme auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 683/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates beteiligt und dazu finanziell beigetragen und wird sich — aufgrund der Aufnahme der beiden Verordnungen in Protokoll 31 zum EWR-Abkommen — auch weiterhin an den Aktivitäten auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1285/2013 beteiligen und dazu finanziell beitragen.