Erwägungsgrund 5 32014D0786
Das Abkommen zwischen dem Königreich Norwegen und der Europäischen Union über Sicherheitsverfahren für den Austausch von Verschlusssachen wurde am 22. November 2004 unterzeichnet und gilt seit dem 1. Dezember 2004.
Das Abkommen zwischen dem Königreich Norwegen und der Europäischen Union über Sicherheitsverfahren für den Austausch von Verschlusssachen wurde am 22. November 2004 unterzeichnet und gilt seit dem 1. Dezember 2004.