Erwägungsgrund 3 32014D0786
Es ist daher angebracht, den Beschluss Nr. 1104/2011/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Regelung des Zugangs zum öffentlichen regulierten Dienst, der von dem weltweiten Satellitennavigationssystem bereitgestellt wird, das durch das Programm Galileo eingerichtet wurde, in die Zusammenarbeit der Vertragsparteien des EWR-Abkommens einzubeziehen.