Erwägungsgrund 1 32014D0794
Das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits (im Folgenden „Abkommen“) wurde am 6. Oktober 2010 unterzeichnet. Das Abkommen umfasst ein Protokoll über kulturelle Zusammenarbeit (im Folgenden „Protokoll“), mit dem nach dessen Artikel 1 der Rahmen für die Zusammenarbeit der Vertragsparteien zur Erleichterung des Austauschs kultureller Aktivitäten, Güter und Dienstleistungen, unter anderem im audiovisuellen Sektor, festgelegt wird.