Erwägungsgrund 2 32014D0835
Im Einklang mit dem Beschluss 2006/697/EG des Rates ist das Übereinkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Island und dem Königreich Norwegen über das Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Island und Norwegen (nachstehend „Abkommen“ genannt) am 28. Juni 2006 — vorbehaltlich seines Abschlusses — unterzeichnet worden.